Was erledige ich wo?

Gewerbezentralregisterauskünfte

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient. Dies kann man als Privatperson oder für die Firma beantragen. Dies wird im Bundesamt für Justiz in Bonn gefertigt und versendet. Wird die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke benötigt, wird diese an die private bzw. gewerbliche Adresse versandt.

Oftmals wird die Auskunft auch für Behörden benötigt. Dazu wird die genaue Adresse der Behörde sowie der Verwendungszweck benötigt.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.

Gebühr: 13,- €

Zuständige Mitarbeiter

Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02

Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02