Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.heideck.de veröffentlichte Website der Stadt Heideck.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 30.04.2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

  • Bilder ohne Alternativtexte: Menschen mit Seheinschränkungen, die Screenreader verwenden, können Bilder nicht verstehen, wenn keine beschreibenden Alternativtexte (Alt-Text) vorhanden sind.
  • Fehlende Untertitel und Transkriptionen: Videos und Audiodateien ohne Untertitel sind für gehörlose oder schwerhörige Menschen nicht zugänglich.
  • Nicht-tastaturfreundliche Navigation: Websites und Anwendungen, die nicht vollständig mit der Tastatur bedient werden können, sind für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit schwer zu nutzen.
  • Fehlen von leichte Sprache und Gebärdensprache
  • PDF's und Word-Dokumente: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Unverhältnismäßige Belastung

Die genannten Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.04.2026 erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Gerne können Sie uns Barrieren auch über info@heideck.de melden.

Ansprechpartner

Kirschner Ulrike
Telefon: 09177 4940-60
Zimmer: 1.08

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html