Beantragung Fahrerlaubnis verpflichtend ab 1.11. nur noch online möglich
Ab dem 1.11.2026 ist die Beantragung einer Fahrerlaubnis verpflichtend über den hierfür vorgesehen Online-Dienst des Landratsamtes Roth vorzunehmen.
Die Online-Antragspflicht gilt für alle:
- Ersterteilungsanträge
- Erweiterungsanträge
- Anträge auf Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Für diese Anliegen ist der Papierantrag nicht mehr zu verwenden.
Dafür ist der Online-Dienst des Landratsamtes Roth zu nutzen. Diesen finden Sie hier: https://www.landratsamt-roth.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein