Bekanntmachung wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser
Die Stadt Heideck beantragte beim Landratsamt Roth die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus einem Teilbereich des OT Laibstadt, Fl.Nr. 15/10, Gmkg. Laibstadt in den Weschelbach (Gew. III. Ord.).
Hierfür wurde mit Bescheid des Landratsamtes Roth vom 19.01.2026, Az.: 44-Schn-6410-001-2025/000619 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie die genehmigten Antragsunterlagen liegen in der Zeit
vom 26.01.2026 bis 10.02.2026
im Rathaus Heideck, bei Andreas Muschaweck, Zi. Nr. 1.05
aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung, der Bescheid sowie die genehmigten Antragsunterlagen können Sie hier einsehen.
Mit Ende der Auslegungsfrist am 10.02.2026 gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt. Jeder, dessen Rechte durch das Vorhaben verletzt sein können, kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis spätestens 10.03.2026
beim Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes Klage erheben.