Was erledige ich wo?

Verpflichtungserklärung/Einladung

Ist für die Einreise ein Visum erforderlich, kann dies bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Es muss nach Überzeugung der Auslandsvertretung feststehen, dass es sich tatsächlich um einen Besuchsaufenthalt handelt, dass an der Rückkehrbereitschaft keine Zweifel bestehen und dass der Besuchsaufenthalt ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz). 

Die Deutschen Auslandsvertretungen fordern in den meisten Fällen eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers. Damit sichert der Gastgeber zu, für den Unterhalt und die Ausreisekosten eines Ausländers aufkommen zu wollen. Zum Lebensunterhalt zählt außer Ernährung, Wohnung, Bekleidung und andere Grundbedürfnissen des täglichen Lebens insbesondere auch die Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit. Der Abschluss entsprechender Versicherungen sollte erwogen werden.

Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung muss der Gastgeber persönlich in der Stadtverwaltung vorsprechen. Die Behörde prüft die Bonität und beglaubigt die Unterschrift des Gastgebers. Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung soll der Gastgeber seinem Gast zusenden zur Vorlage bei der Auslandsvertretung.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefüllter Vordruck
  • Ausweis/Pass des Verpflichtungsgebers
  • Passkopie des Gastes
  • die letzten drei Gehaltsnachweise oder Einkommensbescheinigung des Steuerberaters

Gebühr: 25,00 €


Vordruck Verpflichtungserklärung (202,5 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Greiner Johanna
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.03

Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.03