Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Heideck hat im Zuge der Neugenehmigung die Mischwassererschließung im OT Laibstadt überrechnen lassen. In diesem Zuge wurden die Niederschlagswässer eines Straßenzuges von der Mischwasserentwässerung getrennt. Die Niederschlagswässer des Teilbereiches werden in einem Oberflächenwasserkanal gesammelt und bei dem Grundstück mit der Fl.Nr. 15/10, Gmkg. Heideck in den Weschelbach abgeleitet. Beim Niedergang des Berechnungsregens werden bis zu 105 l/s in das Gewässer eingeleitet. Über diesen Oberflächenwasserkanal werden auch Vorflurwässer aus einem Außeneinzugsgebiet mit abgeleitet.
Das Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf (§ 8 Abs. 1 WHG), da diese nicht unter den Gemeingebrauch (§ 25 WHG, Art. 18 BayWG) fällt. Da es sich um eine Maßnahme im öffentlichen Interesse handelt, ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG, Art. 15 BayWG vorgesehen.
Das Vorhaben wird hiermit gem. Art. 69 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG bekannt gemacht.
Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen in der Zeit
vom 01.08.2025 bis 01.09.2025
bei der Stadt Heideck, Marktplatz 24, 91180 Heideck, Zimmer Nr. 1.05
aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die gesamte Bekanntmachung können Sie hier einsehen.
Alle Planungsunterlagen finden Sie hier.