Kinderreisepässe können bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Danach wird ein Personalausweis benötigt.
Benötigte Unterlagen für den Antrag oder die Verlängerung:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist.
Bearbeitungszeit: Sofortige Ausstellung bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
Gebührenrahmen:
Zuständige Mitarbeiter
Greiner Johanna
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.03
Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.03