Bekanntmachung Oberflächenentwässerung Am Weinberg

Die Stadt Heideck beantragt die abwassertechnische Erschließung des Nachverdichtungsbereiches „Am Weinberg“ im Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser soll zur Kläranlage Heideck abgeleitet werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird in Oberflächenwasser-kanälen gesammelt und über einen Absetzschacht in eine Kaskadenregenrückhaltung (V gesamt = 118 m³) abgeleitet. Aus diesem wird das Niederschlagswasser auf 6 l/s gedrosselt in die Kleine Roth eingeleitet. Beim Niedergang des Berechnungsregens werden bis zu 47 l/s dem Gewässer zugeführt.

Das Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer bzw. in das Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf (§ 2 Abs. 1 WHG), das diese nicht unter den Gemeingebrauch (§ 25 WHG, Art. 18 BayWG) fällt. Nachdem es sich um eine Maßnahme im öffentlichen Interesse handelt, ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG, Art. 15 BayWG vorgesehen.

Gegen das Vorhaben wurden im Anhörungsverfahren keine Einwendungen erhoben. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben zu dem Vorhaben Stellung genommen. Evtl. Anregungen und Auflagen sind in einem Erörterungstermin zu behandeln.

Der Erörterungstermin hierzu findet

am 05.06.2023 ab 09:00 Uhr im Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth, Zimmer 100 statt.

 Der Erörterungstermin ist hiermit öffentlich bekanntgemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG). Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.